650 Z. 30) bzw. die Sache «nicht verkomplizieren wollte», weil ihm jemand gesagt habe, eine 20%-Stelle müsse oder solle man nicht melden (pag. 651 Z. 30), ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern ein klares Indiz dafür, dass er um die Konsequenzen wusste oder wissen musste. Aus Sicht des Beschuldigten, der geltend macht, sich mit dem hiesigen System zu wenig auszukennen (pag. 59 Z. 102), wäre es logischer gewesen, die Anstellung vorsichtshalber zu melden und es der fachkundigen Beraterin zu überlassen, ob diese Information relevant ist oder nicht.