654 Z. 28 f.), so dass ihm weder die Frage 1 («Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?») noch die Frage 9 («Suchen Sie im gleichen Umfang Arbeit wie im Vormonat?») und die Frage 10 («Sind Sie weiterhin arbeitslos?») unbekannt gewesen sein kann. Dass der Beschuldigte hierauf seine Anstellung verschwieg, weil er sich gemäss eigener Aussage nicht bewusst war, dass er seine Stelle hätte melden müssen (pag. 650 Z. 30) bzw. die Sache «nicht verkomplizieren wollte», weil ihm jemand gesagt habe, eine 20%-Stelle müsse oder solle man nicht melden (pag.