Ein Vergleich der beiden Schriftstücke lässt erstaunliche sprachliche Parallelen erkennen. Beide sind in einem ähnlich gebrochenen Hochdeutsch verfasst und beginnen beispielsweise fast identisch: «Sehr geehrter Herr V.________» bzw. «Sehr geehrter Herr X.________»; «Guten Tag» bzw. «Guten Morgen»; «Ich haben eine Brief von ihnen bekommen» bzw. «Ich haben ihre Briefe bekommen.» Die E-Mail vom 7. November 2018 stammt offensichtlich vom Beschuldigten selber und gibt die ehrliche, ungefilterte, aber eben auch belastende Begründung des Beschuldigten wieder. Alles andere wurde einzig zur Schadensbegrenzung produziert.