Aus dieser Teilzeitstelle hat sich eine Festanstellung ergeben.» […]. Das Schreiben vom 14. Februar 2019 dürfte damit auch mehr der Schadensbegrenzung gedient haben und wirkt insgesamt ebenfalls wie eine auf die aktuelle Situation – nämlich das laufende Strafverfahren – bezogene, ausserdem auffallend professionelle Eingabe (vgl. Briefkopf). Die Übersetzung stellt damit nicht eine wortwörtliche Übersetzung dessen dar, was der Beschuldigte angeblich schon von Beginn weg in englischer Sprache abgefasst hat, sondern ist ein auf das Strafverfahren abgestimmter und zur Schadensbegrenzung verfasster Text.