Vergleicht man die Kernaussagen der beiden Schreiben, so fällt zudem auf, dass in der E-Mail vom 7. November 2018 vor allem davon die Rede ist, dass die finanzielle Unterstützung, welche der Beschuldigte von der Strafklägerin erhält, zu wenig ist, für zwei Personen nicht zum Leben reicht und dass der Beschuldigte befürchtet, ernsthaft Hunger leiden zu müssen, sollten die Beiträge der Strafklägerin wegfallen. Im auf Englisch verfassten, undatierten Brief dagegen besteht die Kernaussage darin, dass der Beschuldigte aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht gewusst haben will, dass er seine 20%-Stelle hätte melden müssen und dass er es