In diesem Zusammenhang würde es aber einfach bedeuten, dass der Beschuldigte das Formular sehr wohl gelesen und genau verstanden hatte, was natürlich ebenfalls nicht für ihn spricht. Vergleicht man die Kernaussagen der beiden Schreiben, so fällt zudem auf, dass in der E-Mail vom 7. November 2018 vor allem davon die Rede ist, dass die finanzielle Unterstützung, welche der Beschuldigte von der Strafklägerin erhält, zu wenig ist, für zwei Personen nicht zum Leben reicht und dass der Beschuldigte befürchtet, ernsthaft Hunger leiden zu müssen, sollten die Beiträge der Strafklägerin wegfallen.