Exakt diese einschlägige Passage, welche zeigt, dass der Beschuldigte sich darüber im Klaren war, was passiert, wenn er der Strafklägerin seine Anstellung bei der M.________ meldet, müsste also nach der Logik des Beschuldigten ohne entsprechende Grundlage im handschriftlich abgefassten Brief in die E-Mail Eingang gefunden haben oder falsch übersetzt worden sein. Die Übersetzerin des englischen Textes hätte demnach die zitierte Passage von sich aus «übersetzen» müssen, was für die Kammer weder logisch noch nachvollziehbar ist.