Bezeichnenderweise wich der Beschuldigte auch aus, als ihn die Gerichtspräsidentin ungläubig fragte, ob er einfach jemanden auf der Strasse gefragt habe. Er meinte, er kenne nicht so viele Personen, welche Deutsch sprechen würden (pag. 650 Z. 48 ff.). Dies, obwohl er sowohl beim RAV, bei seinem Anwalt, bei seiner deutschsprachigen Kollegin der Kirche oder bei seiner ehemaligen Arbeitskollegin (angeblich eine Schweizerin; pag. 93) hätte nachfragen können. Es widerspricht jeder Logik, statt sich an eine dieser Personen zu wenden, einfach jemanden von der Arbeit oder von der Strasse zu fragen, weil dies angeblich einfacher ist (pag. 651 Z. 5 f.).