Beim Versuch, die ohnehin höchst unglaubhafte Geschichte mit der unbekannten Person, die ihm beim Ausfüllen der D.________-Formulare geholfen haben soll, aufrechtzuerhalten, verstrickt er sich in Widersprüche. Während er in der ersten Einvernahme noch von einem anderen Arbeitslosen sprach, soll es nun einfach jemand von der Strasse gewesen sein. Beide Versionen für sich sind nicht nachvollziehbar und der Widerspruch entlarvt sie endgültig als reine Schutzbehauptungen. Bezeichnenderweise wich der Beschuldigte auch aus, als ihn die Gerichtspräsidentin ungläubig fragte, ob er einfach jemanden auf der Strasse gefragt habe.