Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er das hätte tun sollen. Er machte aber geltend, er habe gegenüber der Person, die ihm geholfen habe, gesagt, dass er von Beginn weg einen 20%-Job habe. Die Person habe ihm dann gesagt, das sei eigentlich gar kein Job und er müsse der Strafklägerin oder dem RAV erst melden, wenn er einen richtigen Job habe, d.h. 80% oder 100%. Heute sei er da, weil er diese Person – nun soll es einfach jemand von der Strasse gewesen sein (pag. 650 Z. 41 f.) – nicht mehr erreichen könne.