650 ff.) In der Befragung vor dem erstinstanzlichen Gericht bestätigte der Beschuldigte, dass er, nachdem ihm per Ende 2015 gekündigt worden sei, das RAV aufgesucht habe. Er habe dann schon im Dezember 2015 bei der M.________ in einem 20%- Pensum zu arbeiten begonnen. Das Papier, das er vom RAV erhalten habe, sei auf Deutsch gewesen und er habe es nicht verstanden. Er räumte ein, er habe gegenüber dem RAV nichts davon gesagt, dass er eine Stelle habe. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er das hätte tun sollen.