Dass er es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, zeigt schliesslich sein erfolgloser Versuch, den Staatsanwalt glauben zu machen, er habe der Strafklägerin schon etwas an deren Forderung zurückbezahlt. Weil nicht weiter nachgefragt wurde, bleibt die doch eher ungewöhnliche Darstellung des Beschuldigten, eine Frau habe ihm bei der Abfassung der E-Mail geholfen, aber falsch übersetzt, einstweilen so im Raum stehen. 10.3 Aussagen des Beschuldigten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. Oktober 2019 (pag. 650 ff.)