Weiter passt auch nicht zusammen, wenn der Beschuldigte einerseits angibt, er habe nicht gewusst, wie das mit dem RAV funktioniert habe, andererseits aber präzis beziffern kann, dass er von der Strafklägerin 80% des Lohnes erhielt. Dass er es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, zeigt schliesslich sein erfolgloser Versuch, den Staatsanwalt glauben zu machen, er habe der Strafklägerin schon etwas an deren Forderung zurückbezahlt.