Bei der Übersetzung/Übertragung vom Brief auf die E-Mail war es eine Frau, beim Ausfüllen des ALV-Formulars dann ein anderer Arbeitsloser. Beide Male sind es dann auch diese Dritten (und im Zusammenhang mit den Abläufen beim RAV zusätzlich noch andere Leute), die Schuld daran sind, dass er falsche Auskünfte erhielt und es falsch herauskam. Diese Externalisierung der Verantwortung ist ein deutliches Lügensignal. Nicht nachvollziehbar ist für die Kammer auch, dass der Beschuldigte für das Ausfüllen des Formulars einfach einen anderen Arbeitslosen um Hilfe angegangen haben will.