Er wurde vom Staatsanwalt auch damit konfrontiert, dass er das Formular der Strafklägerin im Februar 2017 in Ziffer 3 auch anders ausgefüllt habe, als in der Vorlage. Dazu sagte er, er habe damals einen Deutschkurs besucht. Eine Studentin habe ihm gesagt, er müsse das so machen. Er habe dann der Lehrerin die Vorlage gezeigt und diese habe bestätigt, dass er das Formular nun anders ausfüllen müsse (vgl. pag. 60 Z 126 ff.).