vgl. Klarstellung in der HV pag. 651 Z. 33 ff.) aber schlecht bzw. falsch übersetzt (pag. 59 Z. 86 ff.). Weiter machte er geltend, er sei beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (nachfolgend RAV) gewesen und habe nicht genau gewusst, wie das Ganze funktioniere. Die anderen Leute, die auch beim RAV gewesen seien, hätten ihm vielleicht eine falsche Antwort gegeben. Er führte dann aus, die Strafklägerin habe ihm in dieser Zeit 80% seines Lohnes ausbezahlt. Bis er 2015 seine Stelle verloren habe, habe er 100% gearbeitet. Dann habe er die Möglichkeit bekommen, zwei Stunden pro Tag bei der M.________ zu arbeiten.