Mit Blick auf die Beweiswürdigung erweist sich diese erste Reaktion, die eigentliche Erstbekundung des Beschuldigten, als zentral: Er legt darin offen dar, dass er genau wusste, was er tat und dass es ihm einfach darum ging, monatlich mehr Geld für sich und seine Ehefrau zur Verfügung zu haben.