10. Ausführungen der Kammer 10.1 Ausgangslage Am 29. Oktober 2018 erliess die Strafklägerin gegenüber dem Beschuldigten eine mit Rechtsmittelbelehrung versehene Rückforderungsverfügung über den Betrag von CHF 16'589.65. Zur Begründung wurde unter anderem ausgeführt, der Beschuldigte habe während den Kontrollperioden Februar 2016 bis Mai 2017 auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» sein in dieser Zeit bei der M.________ erzieltes Einkommen nicht deklariert (pag.