Daher arbeitete er rund 20% bei der M.________. Er wusste dabei auch, dass ihm die D.________ seinen Anspruch kürzen oder streichen würde, wenn er ihr gegenüber die Arbeit bei der M.________ deklarieren würde. Daher hat er gegenüber dem RAV und der D.________ seine Tätigkeit verschwiegen, um weiterhin die volle Arbeitslosenentschädigung zu erhalten. Er finanzierte damit sein Leben und dasjenige seiner Frau. Die hier im Verfahren vorgebrachten Verteidigungsargumente entpuppen sich bei genauer Betrachtung als Schutzbehauptungen. Die D.________ konnte die Angaben von A._____