» «Nein» an und gab keinen Arbeitgeber an. Bei Frage 10 «Sind Sie weiterhin arbeitslos?» setzte er das Kreuz jeweils bei «Ja». Aufgrund dessen zahlte die Strafklägerin ihm für die Periode von Februar 2016 bis Mai 2017 zu hohe Versicherungsleistungen im Umfang von total CHF 16'589.65 aus. Anlässlich der Hauptverhandlung liess der Beschuldigte durch seine Verteidigung vorbringen, die in der Anklageschrift enthaltene Deliktssumme von CHF 16'589.65 ergebe sich aus den Akten nicht. Wie man zu dieser Zahl gekommen sei, sei unklar (pag.