7. Anklagesachverhalt sowie unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat den angeklagten Sachverhalt korrekt wiedergegeben (pag. 699, S. 4 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Den vorinstanzlichen Ausführungen zum unbestrittenen und bestrittenen Sachverhalt (pag. 700, S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) schliesst sich die Kammer an.