Mit Verfügung vom 1. Juli 2020 wurde das Gesuch um Übertragung der amtlichen Verteidigung auf Rechtsanwalt C.________ abgewiesen. Er wurde jedoch als Wahlverteidiger zugelassen. Das Mandat des bisherigen amtlichen Verteidigers wurde per 1. Juli 2020 sistiert und die Gerichtskosten von CHF 400.00 zur Hauptsache geschlagen (pag. 755 ff.). Die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ für seine oberinstanzlichen Bemühungen als amtlicher Verteidiger ging am 2. November 2020 bei der Kammer ein (pag. 839 f.).