2 Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 13. Oktober 2020, pag. 767 ff.) eingeholt. Diesem lagen weitere, den Beschuldigten betreffende Unterlagen bei: ein Betreibungsregisterauszug, der Steuerausweis 2018, ein ärztliches Zeugnis von Dr. med. E.________, vom 10. Juli 2020, ein Arbeitszeugnis der G.________ AG vom 31. Dezember 2015 sowie eine ärztliche Bestätigung des H.________ in I.________ vom 11. Juli