_ im Deliktsbetrag von CHF 16'589.65, schuldig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 6'000.00, unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre (Ziffer I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 680). Weiter sprach die Vorinstanz eine Landesverweisung von 5 Jahren aus (Ziffer I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.