Beim Gesuchsteller handelt es sich um einen Spanier bzw. Senegalesen (Geburtsort), der in der Schweiz keinen Wohnsitz hat. Er war deshalb verpflichtet, ein Zustelldomizil zu bezeichnen, nachdem er am 15. April 2019 von der Kantonspolizei wegen eines Vorfalls im F.________ angehalten und auf die Polizeiwache verbracht wurde (vgl. zum Vorfall den Anzeigerapport vom 13. Juni 2019 [nachfolgend: Anzeigerapport] in den amtliche Akten Stawa, Faszikel «Anzeige Beschimpfung, Gewalt und Drohung am 15.4.2019 in Bern»).