7. Der Gesuchsteller begründet sein Revisionsgesuch – resp. seine Bitte, das «Dossier zu wiederholen» – im Wesentlichen damit, dass er sich bis am 2. Mai 2019 in der Schweiz aufgehalten und eine Postadresse beim B.________ Verein an der C.________ (Strasse) in D.________ gehabt habe. Danach sei er nach E.________ gereist. Seit dem 8. November 2019 sei er wieder in der Schweiz. Er habe niemanden ignoriert und nicht von der Schweiz wegrennen wollen, sondern sei in der Schweiz sehr integriert, weshalb er sich – auch wegen seines beruflichen Profils – schliesslich entschieden habe, hier zu bleiben.