45). Die Schlussbemerkungen (Replik) des Gesuchstellers datieren vom 13. März 2020 (pag. 53 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf die Einreichung einer Duplik (vgl. pag. 65). 4. Mit Verfügung vom 8. April 2020 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen. Weiter stellte sie den schriftlichen Entscheid in Aussicht und gab die Kammerzusammensetzung bekannt (pag. 67). Diese Verfügung