die mit Strafbefehl vom 3. Mai 2017 des Ministère public du canton de Genève bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, sowie die mit Strafbefehl vom 6. Mai 2017 des Ministère public du canton de Genève bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, und verurteilte den Gesuchsteller «im Sinne einer Gesamtstrafe» zu einer Freiheitsstrafe von 150 Tagen. Zudem wurde der Gesuchsteller mit einer Busse von CHF 1‘000.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen.