Unter anderem leide sie an Schlafstörungen und zappeligen Beinen. Die Medikamente seien gewechselt worden, aber sie leide immer noch unter massiven Schlafstörungen (pag. 505 Z. 24 ff.; vgl. ferner pag. 5, 80 und 100). Ihr Vorleben und ihre persönlichen Verhältnisse sind neutral zu bewerten. Die Beschuldigte bestritt das ihr vorgeworfene Delikt bis zuletzt. Einsicht ist keine auszumachen. Dieser Umstand ist neutral zu bewerten, genauso wie ihre durchschnittliche Strafempfindlichkeit. Insgesamt sind die Täterkomponenten neutral zu gewichten.