18. Täterkomponenten Die Beschuldigte lebt von Sozialleistungen und ist Mutter von zwei Kindern (siehe oben, E. 17.3). Von ihrem Ex-Ehemann wurde sie im Jahr 2011 (pag. 103 Z. 86 ff.) geschieden. Sie ist nicht vorbestraft (pag. 605) und stammt ursprünglich aus Bos- nien-Herzegowina (pag. 601 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie an, seit dem Krieg gehe es ihr gesundheitlich nicht so gut. Im Krieg habe sie einige Familienmitglieder verloren und sei mit ihrem Sohn alleine geblieben. Sie habe Diabetes und diverse Nervenprobleme. Unter anderem leide sie an Schlafstörungen und zappeligen Beinen.