14 zahlen können (S. 44). Erhöhend / mindernd zu berücksichtigen sind Deliktsbetrag und Deliktsdauer (S. 44 i.V.m. 43). Vorliegend verschwieg die Beschuldigte Vermögenswerte und Einkommen von mindestens CHF 70'000.00 und verursachte dadurch einen höheren Schaden als im Referenzsachverhalt. Zudem beging sie die Tat nicht in einer einzigen Handlung, sondern über einen langen Zeitraum von 5 Jahren, über welchen sie die Täuschung aufrechterhalten musste.