13. Gesamtfazit Die Beschuldigte verschwieg dem Sozialdienst K.________ somit ihr Haus in E.________ sowie Einkommen aus Putzarbeiten, mit welchem sie namentlich Bauarbeiten an besagtem Haus finanzierte. Sie unterliess es, Einkommen und Vermögen im Gesamtbetrag von mehreren zehntausend Franken, mindestens aber CHF 70'000.00 (Wert des Hauses plus Betrag für Bauarbeiten), zu deklarieren. Entgegen ihren Aussagen wusste sie, dass sie dem Sozialdienst Einkommen und Vermögenswerte hätte melden müssen. Bezüglich des Einkommens gab sie dies in mehreren Einvernahmen – teils explizit, teils implizit – zu Protokoll (siehe etwa pag.