12.5 Bezahlung von Bauarbeiten Schliesslich wird der Beschuldigten vorgeworfen, mit nicht deklariertem Vermögen Bauarbeiten am Haus in E.________ bezahlt zu haben. In den Akten befindet sich dazu eine Quittung aus dem Jahr 2009 über den Betrag von KM 61'000 [entspricht nach aktuellem Umrechnungskurs ungefähr CHF 34'160.00] für Bauarbeiten am Haus in E.________, lautend auf den Namen der Beschuldigten (pag. 25; pag. 115). F.________ bestätigte, dass die Beschuldigte am Haus in E.________ Bauarbeiten vorgenommen habe. Sie habe jedoch nicht bloss