Demgegenüber sind die weiteren Aussagen der Beschuldigten, mit denen sie teilweise die Verantwortung von sich schieben wollte, nicht nachvollziehbar. So gab sie beispielsweise an, den Kaufvertrag habe nicht sie, sondern ihre Schwester im Namen der Beschuldigten unterzeichnet (pag. 104 Z. 286 f.; vgl. auch pag. 518 Z. 2 f.), und sie selber sei beim Hauskauf überhaupt nicht dabei gewesen (pag. 108 Z. 343 und pag. 176 Z. 361 ff.), obwohl der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet wurde, der die Identität der Vertragsparteien überprüfte (pag.