507 Z. 1). Auf die Frage, wann dies gewesen sei, vermochte die Beschuldigte keine eindeutige Auskunft zu geben: «Weniger als ein Jahr», «Ca. bis 1995, 1996», «Ich kann mich nicht genau erinnern» (pag. 507 Z. 1 ff.). Jedenfalls sei es mehr als 10 Jahre her (pag. 507 Z. 6 f.). Abgesehen davon habe sie lediglich in den Jahren 1996 / 1997 Putzarbeiten erledigt – und zwar beim Sozialdienst (pag. 506 Z. 17 ff.). Sie sei damals vom Sozialdienst angefragt worden (pag. 506 Z. 10 f.). Der Behörde sei diese Beschäftigung bekannt gewesen, nicht zuletzt, da sie zu Bürozeiten gearbeitet habe (pag. 506 Z. 22).