, C.________ und H.________ werden schliesslich auch durch die von der Beschuldigten eingereichten Notiz untermauert, in welcher C.________ als einzige der aufgelisteten Personen mit korrekter Adresse, Festnetznummer und Mobiltelefonnummer als frühere Arbeitsgeberin im Zeitraum von 1998 – 2011 aufgeführt wird (pag. 139).