] konnte sie sich nicht erinnern. Auf Nachfrage bestätigte sie, dass die Beschuldigte bei ihr zu Hause in K.________, [Strasse], Reinigungsarbeiten durchgeführt hatte. Auf konkrete Frage, seit wann und wie oft die Beschuldigte bei ihr geputzt habe, konnte sie keine Antwort mehr geben. Sie erwähnte jedoch, dass sie der Beschuldigten jeweils immer direkt das Geld gegeben hatte nach dem Putzen. An die Höhe der Bezahlung konnte sie sich nicht mehr erinnern (zum Ganzen pag. 82 f.). Für C.________ besteht seit ihrem Heimantritt eine Beistandschaft, wahrgenommen durch H.________. Diese bestätigte auf Nachfrage, dass C._______