7 Die Aussagen von F.________ werden bestätigt durch diejenigen von C.________, die seit 2013 in einem Alter- und Pflegeheim lebt und an fortgeschrittener Altersdemenz leidet. Betroffen ist vor allem das Kurzzeitgedächtnis, d.h. sie hat kein Da- tums- und Zeitgefühl mehr. Im Rahmen eines Gesprächs mit der Polizei reagierte sie auf Vorhalt von zwei Lichtbildern unverzüglich und erkannte darauf die Beschuldigte auf Anhieb wieder, indem sie ihren Vornamen [Anm.: A.________] aussprach. An ihren Nachnamen [Anm.: A.________] konnte sie sich nicht erinnern.