12.2 Einkommen aus Putzarbeiten Zunächst wird der Beschuldigten vorgeworfen, durch Putzarbeiten Einkommen erzielt zu haben, welches sie nicht deklariert habe. F.________ erklärte auf Frage, wie die Beschuldigte den Kauf des Hauses in E.________ finanziert habe (siehe E. 12.4 hiernach), dass sie gearbeitet habe. Sie habe Wohnungen geputzt etc. (pag. 512 Z. 22 ff.). Die Beschuldigte habe im Zeitraum von 2008 bis 2013 sicher 4 bis 5 Jahre (pag. 513 Z. 6 und Z. 33 f.), sicher aber bis 2011 und vermutlich auch danach (pag. 513 Z. 25 f. und Z. 35 f.) gearbeitet, an zwei bis drei Tagen pro Woche zu je 9 – 10 Stunden (pag.