Das Haus in E.________ sei im Juli 2008 gekauft und im Juli 2009 umgebaut worden, womit sehr wohl ein Teil durch nicht deklarierte Einkünfte finanziert worden sein könne. Die Aussagen der Beschuldigte betreffend das Haus seien widersprüchlich und nicht vereinbar mit den übrigen Beweismitteln. F.________ habe demgegenüber angegeben, er und die Beschuldigte hätten angefangen, in E.________ ein Haus zu bauen, wobei er die Aussage gemacht habe, als der Vorwurf des Betrugs noch nicht im Raum gestanden und deshalb nicht davon auszugehen sei, er habe der Beschuldigten etwas anhängen wollen.