9. Beweismittel Betreffend die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel kann auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 546 f. und pag. 548 ff.). Die oberinstanzlich eingeholten Beweismittel (Strafregisterauszug und Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, E. 4 hiervor) brachten keine neuen Erkenntnisse.