vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_338/2020 und 6B_357/2020 vom 3. Februar 2021) Tatbegehung in Frage steht, fasst die Kammer nachfolgend die einzelnen Tatvorwürfe zu Gunsten der Beschuldigten entsprechend dem Anklagesachverhalt zu einer einzigen Widerhandlung zusammen, die schliesslich im Juli 2013 vollendet wurde.