3 des fortgesetzten Delikts als auch diejenige der verjährungsrechtlichen Einheit aufgegeben und die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in einem Fall wie dem vorliegenden ausgeschlossen (vgl. zum Ganzen BGE 131 IV 83 E. 2.4.4 ff.; ferner Urteil des Bundesgerichts 6B_64/2018 vom 23. November 2018 E. 4.2). Obwohl daher eigentlich eine mehrfache (bzw. allenfalls qualifizierte; vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_338/2020 und 6B_357/2020 vom 3. Februar 2021)