2 5. Anträge der Generalstaatsanwaltschaft In ihrer Berufungsbegründung stellt die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 585): 1. A.________ sei schuldig zu erklären wegen Betrugs, begangen von ca. 2008 bis Juli 2013 in K.________ und anderswo. 2. A.________ sei zu verurteilen: 2.1 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 4‘500.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei;