4. Zur Bezahlung der auf sein Unterliegen entfallenden, anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 600.00 (1/4 der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'400.00, insgesamt bestimmt auf CHF 3'600.00). 3/4 der auf C.________ entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'800.00, gehen zu Lasten des Kantons Bern. III. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwalt G.________ wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: