1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 ½ Monaten. Es wird festgestellt, dass sich C.________ insgesamt 386 Tage in Polizei-, Untersu- chungs- und Sicherheitshaft befunden hat (24.06.2020 - 14.07.2021). Die ausgestandene Haft wird im Umfang von 380 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass diese damit vollständig verbüsst ist. 51 2. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00. Unter Anrechnung der verbleibenden ausgestandenen Haft von 6 Tagen (gemäss Ziff. 1. hiervor).