Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 20. November 2020 gegen C.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen C.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Besitz zum Konsum evtl. Konsum von Kokain am 24. Juni 2020 in Basel und Bern (Ziff. I.3.2. der Anklageschrift) eingestellt wurde, 50 ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung.