1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 123 Tagen (29.03.2018 - 30.03.2018; 24.06.2020 - 22.10.2020) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00. 48 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt.