69 StGB). 5.5. 22 Minigrips mit Marihuana (Ass.-Nr. 1001, A017385, A008220 und weitere) eingezogen und vernichtet werden (Art. 69 StGB). 5.6. das beschlagnahmte Mobiltelefon Apple IPhone weiss inkl. SIM-Karte mit der Rufnummer .________ (aus den Effekten) als Beweismittel bei den Akten verbleibt. 5.7. das beschlagnahmte Mobiltelefon Apple IPhone schwarz inkl. USB-Stick (Pos.- Nr. 2) eingezogen und vernichtet wird. 5.8. das beschlagnahmte Mobiltelefon Apple IPhone weiss inkl. USB-Stick (Pos.-Nr. 3) eingezogen und vernichtet wird. 5.9. die beschlagnahmte Waage mit div.