45 erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 3/4 entfallen Rück- und Nachzahlungspflicht. VII. Verfügungen 29. Für die weiteren Verfügungen wird auf das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 46 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A. I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 20. November 2020 gegen A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: